Sozialrecht

Das Sozialrecht organisiert die Angelegenheiten, die das Gesetz in den Sozialgesetzbüchern I bis XII regelt. Auf Grund der komplexen Regelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern und den allgemeinen Regelungen im Sozialgesetzbuch I und IV und SGB X bietet sich hier eine anwaltliche Vertretung besonders an.

Schwerpunkte:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Arbeitsförderung
  • Leistungsansprüche gegenüber einer Krankenkasse, die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, Beitragspflichten in einer Krankenkasse
  • Rentenversicherung (Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienstgrenzen, vorzeitige Altersrente, Berechnung der Rente)
  • Unfallversicherung (Anerkennung eines Arbeitsunfalles, Bewilligung einer Verletztenrente)
  • Pflegeversicherung (Anerkennung einer Pflegestufe)
  • Jugendämter (Zahlung von Pflegegeld, Ansprüche von Pflegeeltern)
  • Sozialämter (Grundsicherungsleistungen, Eingliederungshilfe)