Bildungsempfehlung

Durch die Neufassung des Sächsischen Schulgesetzes können auch Eltern, deren Kind eine Bildungsempfehlung für die Oberschule bekommen hat, ihr Kind an einem Gymnasium anmelden.

Es wird in diesem Fall durch das Gymnasium ein Beratungsgespräch mit den Eltern vereinbart.

In der Einladung zu diesem Beratungsgespräch wird darauf hingewiesen, dass bei Nichterscheinen der Eltern die Anmeldung am Gymnasium als zurückgenommen gilt.

Eine erneute Anmeldung an einem Gymnasium zu dem bevorstehenden Schuljahr ist dann ausgeschlossen.

Ebenso ist eine erneute Anmeldung an einem Gymnasium ausgeschlossen, wenn das Gymnasium im Beratungsgespräch eine Anmeldung an der Oberschule empfohlen hat und die Eltern nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich mitteilen, dass sie entgegen der Empfehlungen der Grundschule und des Gymnasiums an der Anmeldung festhalten.

Der Wechsel von einer Oberschule an ein Gymnasium ist nach jeder Klassenstufe möglich, wenn der Schüler im vorangegangenen Schuljahr die dafür erforderliche Begabung und Leistung, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, gezeigt hat.