Behindertenrecht

Menschen mit Behinderungen können im Laufe ihres Lebens mit einer Vielzahl von Auseinandersetzungen konfrontiert werden. Dies kann bereits im Säuglingsalter beginnen.

Schwerpunkte:

  • Probleme bei der Anerkennung eines Grades der Behinderung oder einer Pflegestufe
  • Bewilligung von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse
  • Erhalt eines Kindergartenplatzes
  • Bewilligung von Hilfen für den Schulbesuch
  • Erlangung eines Regelschulplatzes
  • Bewilligung von Nachteilsausgleichen bei schulischen oder beruflichen Prüfungen
  • Schülerbeförderung
  • Bewilligung von Fördermitteln zur Schaffung eines behindertengerechten Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes
  • Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit
  • Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
  • Entwurf eines Testamentes, etc.
 

Frau Rechtsanwältin Barbara von Heereman ist Mitglied im Ortverband der Lebenshilfe und 2. Sprecherin von LAGIS Inklusion in Sachsen, Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.
Seit vielen Jahren setzt sie sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft ein. Insbesondere konnte sie viele inklusive Beschulungen von behinderten Kindern erfolgreich gerichtlich durchsetzen.