Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung nach SGB XII

In der Praxis wird von den Sozialbehörden bei der Berechnung der Grundsicherung häufig das Kindergeld als Einkommen angerechnet mit der Folge, dass der Bedarf des Antragstellers niedriger ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28.04.2005, Az.: 5 C 28.04, dargelegt, dass das Kindergeld immer Einkommen dessen ist, an den es ausgezahlt wird.Wenn das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt wird, darf es nicht bei dem grundsicherungsberechtigten Kind als Einkommen berücksichtigt werden.

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